Die Ausführungsplanung ist die Leistungsphase 5 der HOAI: Hier wird der genehmigte Entwurf so weit durchgearbeitet, dass danach gebaut werden kann. Sie umfasst Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, bei Gebäuden „zum Beispiel“ im Maßstab 1:50 bis 1:1, die Koordination und Integration der Fachplanungen und das Fortschreiben der Pläne während der Bauausführung. Mit 25 Prozent des Honorars bei Gebäuden ist sie eine der umfangreichsten Leistungsphasen. Die „Werkplanung“ ist Teil der Ausführungsplanung, und beide Begriffe werden im Hochbau oft gleichbedeutend verwendet; die Werkstatt- und Montageplanung ist dagegen eine eigene Leistung der ausführenden Firmen.
Die Grundleistungen der Leistungsphase 5
Anlage 10 der HOAI nennt für Gebäude und Innenräume sechs Grundleistungen:
- „Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen“
- „Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1“
- „Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen“
- „Fortschreiben des Terminplans“
- „Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung“
- „Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung“
Nach § 34 HOAI entfallen auf die Leistungsphase 5 bei Gebäuden 25 Prozent und bei Innenräumen 30 Prozent des Honorars. Zu den Besonderen Leistungen gehört unter anderem das Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, die nicht fachlich an der Planung beteiligt sind, zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen.
Ausführungsplanung, Werkplanung, Werkstattplanung
| Begriff | Wer plant | Inhalt |
|---|---|---|
| Ausführungsplanung (LPH 5) | Objekt- und Fachplaner im Auftrag des Bauherrn | Ausführungsreife Pläne mit allen Angaben zu Geometrie, Konstruktion, Material und Qualität |
| Werkplanung | Wie Ausführungsplanung | Teil der Ausführungsplanung, oft gleichbedeutend verwendet, vor allem für die Werkpläne 1:50 |
| Werkstatt- und Montageplanung | Ausführende Firmen | Fertigungs- und Montagepläne, etwa im Stahl-, Holz- oder Fassadenbau, auf Grundlage der Ausführungsplanung |
Holzbau Deutschland formuliert es klar: Die Werkplanung ist Teil der Ausführungsplanung und nicht mit der Werkstattplanung zu verwechseln. Nach dem Merkblatt der Bayerischen Architektenkammer „Prüfung von Werkstatt- und Montageplanung“ soll die Werkstatt- und Montageplanung die Ausführungsplanung vertiefen und ergänzen, sie aber nicht verändern. Die Ausführungsplanung muss so vollständig sein, dass für die ausführende Firma keine Fragen zum Endzustand offenbleiben.
Welche Pläne in der Ausführungsplanung entstehen
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten, meist im Maßstab 1:50, mit allen Maßen, Höhen und Materialangaben.
- Detailpläne im Maßstab 1:20 bis 1:1 für Anschlüsse, Fenster, Treppen, Dach und Sockel.
- Listen und Beschreibungen, etwa Türlisten und Raumbücher (Letztere als Besondere Leistung).
- Pläne der Fachplaner, etwa der Tragwerksplanung (Bewehrungs- und Positionspläne) und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), die der Objektplaner koordiniert und in seine Planung integriert.
Die Ausführungsplanung ist zugleich die Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6): Dort werden Mengen „auf der Grundlage der Ausführungsplanung“ ermittelt.
Planlauf und Planstände
Die Ausführungsplanung entsteht nicht in einem Zug. Fachplaner liefern ihre Pläne, der Objektplaner integriert sie, Pläne werden freigegeben und an Bauleitung und Firmen verteilt, Montagepläne kommen zur Prüfung zurück. Während der Bauausführung wird die Planung fortgeschrieben, und jeder neue Planstand erhält einen neuen Index im Plankopf. Die Mustervorlage im Anhang des Merkblatts der Bayerischen Architektenkammer verpflichtet den Auftragnehmer, ungültige Pläne zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige auszutauschen, damit auf der Baustelle nur der aktuelle Planstand liegt. Mehr zu Index und Änderungskennzeichnung finden Sie auf unseren Seiten zum Plankopf und zum Vergleichen von PDF-Plänen.
Prüfung von Werkstatt- und Montageplänen
Der Objektplaner prüft die Montagepläne der von ihm geplanten Baukonstruktionen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung (LPH 5 f). Dabei sollten zumindest offenkundige Fehler aufgedeckt werden, die mit der zu erwartenden Fachkenntnis erkennbar sind. Die Prüfung wird dokumentiert, etwa mit einem Prüfstempel, einem Prüfvermerk oder einem Eintrag in einem digitalen Workflow, jeweils mit Namen der prüfenden Person und Datum; Abweichungen werden auf dem Plan gekennzeichnet. Ob Pläne auf Papier, als PDF oder als DWG übergeben und wie sie geprüft werden, sollte zu Beginn festgelegt werden.
Typische Probleme
- Unvollständige Ausführungsplanung: Fehlen Angaben, kann die Werkstattplanung nicht beginnen; Firmen zeigen dann eine Behinderung an oder melden Bedenken an.
- Widersprüche zwischen den Fachplanungen: Die Integration der Fachpläne ist ausdrücklich Teil der Leistungsphase 5.
- Änderungen nach Freigabe: Spätere Planungsänderungen können Mehrkosten und Verzug verursachen.
- Veraltete Planstände auf der Baustelle: Wird nach einem überholten Index gebaut, entstehen vermeidbare Mängel.
Häufige Fragen
Was ist die Ausführungsplanung?
Die Leistungsphase 5 der HOAI, in der der genehmigte Entwurf bis zur ausführungsreifen Lösung durchgearbeitet wird, mit Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Werkplanung und Ausführungsplanung?
Die Werkplanung ist Teil der Ausführungsplanung; im Hochbau werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Davon zu unterscheiden ist die Werkstatt- und Montageplanung der ausführenden Firmen.
In welchem Maßstab wird die Ausführungsplanung gezeichnet?
Die HOAI nennt für Gebäude beispielhaft 1:50 bis 1:1, für Innenräume 1:20 bis 1:1. Üblich sind Werkpläne 1:50 und Details 1:20 bis 1:1.
Wie viel Prozent des Honorars entfallen auf die Leistungsphase 5?
Bei Gebäuden 25 Prozent, bei Innenräumen 30 Prozent (§ 34 HOAI).
Wer erstellt Werkstattpläne?
Die ausführenden Firmen. Der Objektplaner prüft die erforderlichen Montagepläne der von ihm geplanten Baukonstruktionen (Grundleistung, LPH 5 f); das Prüfen von Werkstattzeichnungen ist eine Besondere Leistung.
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